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Nutzungs­bedingungen

Diese Bedingungen regeln, wie Sie Werkerly nutzen dürfen und was wir dafür schulden — Leistungsumfang, Pakete und Preise, Laufzeit und Kündigung, Anbieterwechsel, Verfügbarkeit und Haftung. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.

Stand 14. September 2026

1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Software Werkerly einschließlich der zugehörigen Apps für iPhone und Android.

Anbieter
Enver Eser, Einzelunternehmen, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Wemodo“, Feuerbachstraße 1A, 89331 Burgau, Deutschland, info@werkerly.de (nachfolgend „Anbieter“).
Kunde
Der Betrieb, der ein Werkerly-Konto eröffnet, mit den bei der Registrierung angegebenen Firmendaten (nachfolgend „Kunde“).

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande; ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

Vertragssprache ist Deutsch. Die Nutzungsbedingungen, der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzerklärung liegen ausschließlich in deutscher Sprache vor; die Bedienoberfläche der Software ist davon unabhängig und in weiteren Sprachen verfügbar.

2 Gegenstand des Vertrags

Der Anbieter stellt dem Kunden Werkerly als cloudbasierte Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Die Software wird auf Servern betrieben, die der Anbieter bei Dienstleistern nutzt; eine Installation beim Kunden findet nicht statt. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.

Leistungsumfang
Kunden-, Objekt- und Auftragsverwaltung, Angebote einschließlich ihrer Online-Annahme durch den Empfänger, Rechnungen einschließlich elektronischer Rechnungen, Zeiterfassung, Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung, Tageszettel, Regieberichte und Aufmaße, Material- und Ausgabenerfassung mit automatischer Belegerkennung, Dokumentenablage, der Versand von Dokumenten an vom Kunden bestimmte Empfänger sowie Auswertungen und Exporte.
Maßgeblich
Welche dieser Funktionen dem Kunden zur Verfügung stehen, richtet sich nach dem gebuchten Paket und der bei Buchung geltenden Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Die vorstehende Aufzählung beschreibt den Gesamtumfang der Software; sie begründet keinen Anspruch auf eine Funktion, die im gebuchten Paket nicht enthalten ist.
Vorabfunktionen
Funktionen, die der Anbieter ausdrücklich als Vorschau, Test oder Beta kennzeichnet, stellt er ohne Anspruch auf Fortbestand bereit; er kann sie jederzeit ändern oder einstellen. Die Haftung richtet sich auch insoweit nach der Ziffer zur Haftung.
Übergabepunkt
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung am Übergabepunkt zum Internet. Die für die Nutzung erforderliche Internetverbindung, geeignete Endgeräte und ein aktueller Browser liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

Nicht geschuldet sind Installation, Einrichtung, Anpassung an betriebliche Besonderheiten, Schulung sowie die Übernahme von Daten aus Altsystemen. Solche Leistungen sind gesondert zu vereinbaren.

3 Keine Rechts- und Steuerberatung

Die Software unterstützt den Kunden bei kaufmännischen und organisatorischen Aufgaben. Sie ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung, und der Anbieter erbringt keine solche Beratung.

Der Kunde bleibt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angebote, Rechnungen, Aufzeichnungen, Nachweise und Meldungen selbst verantwortlich, ebenso für die Einhaltung der ihn treffenden handels- und steuerrechtlichen Pflichten. Das gilt insbesondere für die Anforderungen der GoBD, der §§ 145 ff. und 147 AO, des § 14 UStG und des § 257 HGB sowie für die Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Mindestlohngesetz.

Der Anbieter richtet die Software an diesen Anforderungen aus — Rechnungen werden bei Festschreibung unveränderlich, Nummernkreise werden lückenlos vergeben, Änderungen an aufbewahrungspflichtigen Daten werden protokolliert. Eine Zusicherung, dass eine Finanzbehörde oder ein Prüfer die Aufzeichnungen des Kunden im Einzelfall anerkennt, ist damit nicht verbunden; die Anerkennung hängt maßgeblich von der Arbeitsweise des Kunden ab.

Hinweise der Software – etwa zu fehlenden Pflichtangaben auf Rechnungen, zu Höchstarbeitszeiten und Pausen oder zu Fristen – sind Hilfen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bleibt ein Hinweis aus, bedeutet das nicht, dass keine Pflicht verletzt ist.

Die automatische Belegerkennung nutzt ein KI-Modell eines Drittanbieters; welcher das ist, steht in der Datenschutzerklärung. Ihre Ergebnisse sind Vorschläge. Sie werden dem Kunden zur Prüfung angezeigt und erst nach seiner Bestätigung übernommen. Die Prüfung obliegt dem Kunden; eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO ist damit nicht verbunden.

4 Registrierung, Konto und Nutzerzugänge

Der Vertrag kommt mit der Registrierung zustande. Dabei akzeptiert der Kunde diese Nutzungsbedingungen und den Auftragsverarbeitungsvertrag, nimmt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis und bestätigt gesondert, den Vertrag als Unternehmer zu schließen. Zustimmung und Bestätigung werden mit Zeitpunkt protokolliert. Der Anbieter bestätigt die Registrierung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat die bei der Registrierung abgefragten Angaben vollständig und zutreffend zu machen und sie bei Änderungen zu aktualisieren. Die hinterlegte E-Mail-Adresse ist der Zustellweg für Rechnungen, Ankündigungen und Vertragserklärungen des Anbieters; der Kunde hat sicherzustellen, dass er sie erreicht.

Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht, dass ein Zugang unbefugt genutzt wird, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu unterrichten und das betroffene Kennwort zu ändern.

Für seine Beschäftigten legt der Kunde eigene Nutzerzugänge an und vergibt die jeweilige Rolle. Er entscheidet allein, wer Zugang erhält und welche Berechtigungen damit verbunden sind. Er stellt sicher, dass seine Nutzer diese Nutzungsbedingungen einhalten; ihr Handeln wird ihm zugerechnet. Ein Zugang ist personengebunden und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Zugänge für Dritte, etwa für den Steuerberater des Kunden, legt der Kunde ebenso in eigener Verantwortung an. Nutzer werden durch ihren Zugang nicht Vertragspartei; Rechte aus diesem Vertrag stehen allein dem Kunden zu.

5 Testphase

Der Kunde kann Werkerly 14 Tage lang kostenlos testen. Während der Testphase steht der Funktionsumfang des Pakets Pro zur Verfügung. Zahlungsdaten sind dafür nicht zu hinterlegen.

Für die Testphase gelten eigene Mengengrenzen: bis zu 3 Nutzerzugänge und bis zu 30 automatische Belegerkennungen je Kalendermonat. Der Umfang der Funktionen richtet sich nach dem getesteten Paket, die zulässigen Mengen nach der Testphase.

Je Betrieb wird ein Testzeitraum gewährt. Ein zweiter Testzeitraum besteht auch dann nicht, wenn der Kunde ein neues Konto eröffnet.

Die Testphase endet nach Ablauf der 14 Tage automatisch. Sie verlängert sich nicht und geht nicht selbsttätig in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Es entsteht keine Rechnung und keine Kündigungsobliegenheit. Nach Ablauf läuft das Konto im Gratis-Paket weiter; die bis dahin erfassten Daten bleiben vollständig erhalten und sind weiterhin abrufbar und exportierbar. Funktionen, die das Gratis-Paket nicht enthält, stehen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung.

6 Pakete, Mengengrenzen und Paketwechsel

Werkerly wird in vier Stufen angeboten: Gratis, Starter, Pro und Business. Welche Funktionen eine Stufe enthält, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters in ihrer bei Buchung geltenden Fassung.

Gratis
Dauerhaft kostenlos und ohne Mindestlaufzeit. Je Kalendermonat können höchstens 3 Rechnungen, 3 Angebote und 3 Aufträge neu erstellt werden; es steht ein Nutzerzugang zur Verfügung, die automatische Belegerkennung ist nicht enthalten. Bereits erstellte Belege bleiben unabhängig von dieser Grenze lesbar und exportierbar. Für ruhende Konten im Gratis-Paket gilt Ziffer 9.
Nutzerzugänge
Starter 3, Pro 10, Business ohne zahlenmäßige Begrenzung. In den Paketen Starter und Pro können bei aktivem Abonnement zusätzliche Zugänge zu 5 Euro je Zugang und Monat hinzugebucht werden.
Automatische Belegerkennung
Je Kalendermonat sind 100 Erkennungen im Paket Starter, 400 im Paket Pro und 1500 im Paket Business enthalten. Die Grenze dient dem Schutz vor einer unverhältnismäßigen Inanspruchnahme, da jede Erkennung dem Anbieter Kosten verursacht. Ist sie erreicht, steht diese eine Funktion bis zum Beginn des Folgemonats nicht zur Verfügung; alle übrigen Funktionen bleiben unberührt. Ein höheres Kontingent kann gesondert vereinbart werden.

Der Kunde kann jederzeit in ein anderes Paket wechseln. Der Wechsel wird sofort wirksam. Der Preisunterschied für den restlichen Abrechnungszeitraum wird anteilig verrechnet: beim Wechsel in ein höheres Paket als Nachberechnung, beim Wechsel in ein niedrigeres Paket als Gutschrift, die mit der nächsten Rechnung verrechnet wird.

In ein Paket mit weniger Nutzerzugängen kann der Kunde erst wechseln, wenn die Zahl seiner aktiven Zugänge und der hinzugebuchten Zusatzzugänge dessen Grenzen nicht mehr übersteigt; überzählige Zugänge deaktiviert oder bestellt er zuvor selbst ab. Nach einem Wechsel in ein niedrigeres Paket gelten dessen Mengengrenzen. Bereits erfasste Daten gehen dadurch nicht verloren und bleiben lesbar und exportierbar; das Anlegen neuer Vorgänge kann jedoch eingeschränkt sein.

7 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

Es gelten die Preise der bei Buchung veröffentlichten Preisliste. Derzeit betragen sie im Monatsabonnement 29 Euro für Starter, 59 Euro für Pro und 99 Euro für Business. Im Jahresabonnement wird das Entgelt von zehn Monaten für zwölf Monate berechnet. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.

Umsatzsteuer
Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird deshalb nicht berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Die genannten Preise sind Endpreise. Ein Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen ist nicht möglich.
Wegfall der Kleinunternehmerregelung
Entfällt die Kleinunternehmerregelung, verstehen sich die Preise ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter zur Erhebung der Umsatzsteuer verpflichtet ist, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter zeigt dies unverzüglich, nach Möglichkeit mindestens sechs Wochen vorher, in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
Fälligkeit
Das Entgelt wird für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig — im Monatsabonnement monatlich, im Jahresabonnement jährlich, jeweils ab dem Tag der Buchung.
Zahlungsweg
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe, Limited. Es stehen SEPA-Lastschrift und Kreditkarte zur Verfügung. Der Kunde erteilt das erforderliche Mandat im Buchungsvorgang. Die Rechnung wird elektronisch bereitgestellt.
Rabatte und Gutscheine
Ein Rabatt oder Gutschein gilt nur in dem bei seiner Gewährung angegebenen Umfang und Zeitraum; ist kein Zeitraum angegeben, gilt er für das Abonnement, bei dem er eingelöst wurde. Er ist nicht übertragbar und nicht in Geld auszahlbar. Eine Preisänderung nach Ziffer 11 bezieht sich auf den Listenpreis; ein prozentualer Rabatt bleibt darauf anwendbar.

Scheitert bereits die erste Zahlung eines Abonnements – etwa weil eine Lastschrift zurückgegeben wird –, wird das gebuchte Paket nicht freigeschaltet oder die Freischaltung zurückgenommen. Das Konto wird dann ohne kostenpflichtiges Paket fortgeführt; der Kunde kann die Buchung jederzeit erneut vornehmen.

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung und einer Frist von mindestens vierzehn Tagen den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen sperren. Die Daten des Kunden bleiben in diesem Fall erhalten und für ihn abrufbar und exportierbar. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde in tatsächlicher Höhe.

Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

8 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Registrierung und läuft auf unbestimmte Zeit.

Monatsabonnement
Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Monat. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
Jahresabonnement
Die Laufzeit beträgt zwölf Monate. Sie verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn der Kunde nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Das Ende der laufenden Laufzeit ist in der Abrechnungsverwaltung jederzeit einsehbar. Der Anbieter weist den Kunden vor jeder Verlängerung in Textform darauf hin. Das Recht zum Anbieterwechsel nach Ziffer 17 bleibt unberührt.
Gratis-Paket
Jederzeit ohne Frist kündbar, indem der Kunde das Konto in den Einstellungen löscht. Ziffer 9 bleibt unberührt.
Form und Weg
Die Kündigung erfolgt über die Abrechnungsverwaltung in der Software oder in Textform an info@werkerly.de. Eine weitergehende Form ist nicht erforderlich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder wenn er trotz Abmahnung erheblich gegen Ziffer 12 oder Ziffer 13 verstößt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung eines kostenpflichtigen Pakets endet die Berechtigung zur Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht erstattet; die Leistung steht bis zum Ende dieses Zeitraums zur Verfügung. Anschließend läuft das Konto im Gratis-Paket weiter, sofern der Kunde es nicht löscht. Für die Daten gilt Ziffer 16.

9 Ruhende Konten im Gratis-Paket

Das Gratis-Paket wird ohne Mindestlaufzeit und ohne Vergütung bereitgestellt. Damit der Anbieter Konten, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, beenden kann, gilt die folgende Regelung. Für kostenpflichtige Pakete gilt sie nicht. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr Gebrauch zu machen.

Wann ein Konto ruht
Ein Konto im Gratis-Paket gilt als ruhend, wenn über einen Zeitraum von 365 Tagen keine Nutzung stattgefunden hat. Als Nutzung gilt das Anlegen von Aufträgen, Rechnungen, Angeboten, Kunden oder Zeiteinträgen. Eine bloße Anmeldung ohne Anlegen solcher Daten gilt nicht als Nutzung.
Ankündigung
Der Anbieter kündigt die Beendigung eines ruhenden Kontos zuvor per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse an. Zwischen Ankündigung und Löschung liegen mindestens 60 Tage. Nach 30 Tagen erinnert der Anbieter ein weiteres Mal.
Wie der Kunde die Löschung abwendet
Innerhalb dieser Frist kann der Kunde seine Daten über die Exportfunktion herunterladen und das Konto fortführen, indem er es wieder nutzt oder ein kostenpflichtiges Paket bucht. In beiden Fällen entfällt die Löschung und die Frist beginnt bei erneutem Ruhen neu.
Nach Fristablauf
Nach Ablauf der Frist werden die Daten des Kontos unwiderruflich gelöscht. Erhalten bleibt ausschließlich, was zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO erforderlich ist: ein anonymisierter Kontodatensatz sowie das Löschprotokoll.

Der Kunde ist für die Erfüllung eigener handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich, insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB. Der Anbieter schuldet keine Aufbewahrung über die Vertragslaufzeit hinaus. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, seine Daten vor Ablauf der Frist zu exportieren.

10 Verfügbarkeit, Wartung und Support

Der Anbieter betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht geschuldet; eine Vereinbarung über Dienstgüte besteht nicht.

Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat — insbesondere Ausfälle von Vorleistern, Störungen des Internets, Angriffe auf die Infrastruktur und höhere Gewalt. Geplante Wartungsarbeiten legt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten und kündigt sie an, sofern sie zu einer nennenswerten Einschränkung führen.

Support wird in deutscher Sprache per E-Mail und für Nutzer mit der Rolle Chef zusätzlich über die Hilfe-Funktion in der Software geleistet. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nicht geschuldet, auch wenn der Anbieter Anfragen in der Regel persönlich beantwortet.

Die Apps für iPhone und Android werden über den App Store beziehungsweise Google Play bereitgestellt. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Plattformbetreiber gelten zusätzlich dessen Bedingungen; für das Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Apple Inc. und Google LLC sind nicht Partei dieses Vertrags und schulden dem Kunden daraus keine Leistungen, insbesondere keine Wartung und keinen Support. Der Anbieter kann die Unterstützung von Betriebssystemversionen einstellen, die vom Hersteller nicht mehr mit Sicherheitsaktualisierungen versorgt werden; die Nutzung über den Browser bleibt davon unberührt.

11 Weiterentwicklung, Änderung von Leistung und Preis

Die Software wird laufend weiterentwickelt. Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen hinzuzufügen und die Bedienung zu verändern, solange der vertragsgemäße Gebrauch dadurch nicht eingeschränkt wird.

Eine wesentliche Einschränkung des Funktionsumfangs eines gebuchten Pakets nimmt der Anbieter nur aus sachlichem Grund vor — etwa wenn ein Vorleister eine Leistung einstellt, eine Funktion aus rechtlichen Gründen nicht fortgeführt werden kann oder ihr Betrieb wirtschaftlich unzumutbar wird. Er kündigt sie mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen.

Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums in Textform an und weist dabei auf das Kündigungsrecht hin. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen. Kündigt er nicht, gilt der geänderte Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt.

Schnittstellen zu Diensten Dritter, die der Kunde selbst beauftragt – etwa zu seiner Buchhaltungssoftware oder zu seinem eigenen Mailserver –, stellt der Anbieter nur bereit, soweit und solange der jeweilige Dritte sie ermöglicht. Für Verfügbarkeit, Leistungen und Datenverarbeitung des Dritten ist der Anbieter nicht verantwortlich. Ändert oder beendet der Dritte seine Schnittstelle, kann die Anbindung auch ohne Einhaltung der vorstehenden Ankündigungsfrist eingeschränkt werden oder entfallen; der Anbieter informiert den Kunden darüber unverzüglich.

12 Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Umfang des gebuchten Pakets bestimmungsgemäß über das Internet für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.

Nicht gestattet
Die Überlassung der Software an Dritte, ihre Vermietung oder Unterlizenzierung, die Nutzung für Dritte im Wege eines Rechenzentrumsbetriebs, die Bearbeitung, Vervielfältigung oder Rückentwicklung über die gesetzlich zwingenden Grenzen der §§ 69d und 69e UrhG hinaus, das automatisierte Auslesen von Inhalten sowie jede Umgehung von Mengengrenzen, Paketgrenzen oder Zugangsbeschränkungen.
Daten des Kunden
Alle Rechte an den vom Kunden eingestellten Daten verbleiben beim Kunden. Der Anbieter erhält daran nur das zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderliche Nutzungsrecht. Eine Verwendung zu eigenen Zwecken des Anbieters — insbesondere zu Werbung, Profilbildung, Weitergabe an Dritte oder zum Training von KI-Modellen — findet nicht statt.
Referenznennung
Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz oder verwendet dessen Kennzeichen zu Werbezwecken. Eine erteilte Zustimmung kann der Kunde jederzeit für die Zukunft widerrufen.

13 Pflichten des Kunden

Zulässige Inhalte
Der Kunde stellt keine Inhalte ein, die gegen Gesetze verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Er versichert, zur Verarbeitung der von ihm eingestellten Daten berechtigt zu sein.
Versand in eigenem Namen
Versendet der Kunde über die Software Angebote, Rechnungen, Berichte oder andere Nachrichten, handelt er in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung. Er ist für die Auswahl der Empfänger, den Inhalt und die Anhänge sowie für die Zulässigkeit der Nachricht verantwortlich, insbesondere nach § 7 UWG und dem Datenschutzrecht. Die Software darf nicht zum Versand unverlangter Werbung genutzt werden.
Datenschutz im eigenen Betrieb
Für die von ihm erfassten Beschäftigten- und Kundendaten ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er sorgt für die erforderliche Rechtsgrundlage, für die Information der betroffenen Personen und für die Beteiligung einer etwaigen betrieblichen Interessenvertretung. Standortdaten werden nur erhoben, wenn die betroffene Person zuvor eingewilligt hat; die Funktion ist ohne Einwilligung nicht nutzbar. Für die Position während der laufenden Arbeitszeit ist eine gesonderte Einwilligung erforderlich. Vor der Einwilligung klärt der Kunde die betroffenen Personen in Textform über den Zweck und ihr Widerrufsrecht auf, und er prüft, ob für den Einsatz der Funktion eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Er stellt sicher, dass eine Verweigerung oder ein Widerruf für die betroffene Person ohne Nachteil bleibt. Beantragt eine betroffene Person über die Software die Löschung ihres Zugangs, bearbeitet der Kunde den Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist; der Anbieter kann ihn an die Frist erinnern, entscheidet aber nicht an seiner Stelle.
Führungszeugnisse
Legt der Kunde Führungszeugnisse seiner Beschäftigten ab, enthalten diese Daten über strafrechtliche Verurteilungen im Sinne des Art. 10 DSGVO. Der Kunde prüft zuvor, ob eine Rechtsvorschrift ihre Einholung vorsieht oder zulässt und ob statt einer Kopie ein Vermerk über die erfolgte Einsichtnahme genügt.
Gesundheitsdaten
Der Kunde kann Personaldokumente seiner Beschäftigten ablegen, etwa Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Solche Dokumente können Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO enthalten. Der Anbieter verarbeitet sie nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit den dort beschriebenen Schutzmaßnahmen; ob für ihre Ablage eine Rechtsgrundlage besteht, prüft der Kunde als Arbeitgeber. Andere besondere Kategorien personenbezogener Daten stellt der Kunde nicht ein.
Sicherheit
Der Kunde schützt Zugangsdaten und Endgeräte nach dem Stand der Technik – einschließlich der Inhalte, die die App für die Offline-Nutzung auf den Geräten zwischenspeichert –, entzieht ausgeschiedenen Beschäftigten unverzüglich den Zugang und meldet erkannte Sicherheitsvorfälle unverzüglich.
Betrieb der Software
Der Kunde unterlässt Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit der Software oder ihre Infrastruktur über das übliche Maß hinaus belasten oder beeinträchtigen, sowie jeden Versuch, unbefugt auf Daten anderer Kunden zuzugreifen. Sicherheitslücken, die er entdeckt, meldet er dem Anbieter vertraulich, statt sie auszunutzen oder zu veröffentlichen.
Integrationen und eigener Mailserver
Bindet der Kunde Dienste Dritter an – etwa seine Buchhaltungssoftware oder einen eigenen Mailserver –, schließt er den Vertrag mit dem Dritten selbst, hinterlegt eigene Zugangsdaten und verantwortet die Zulässigkeit der Übermittlung. Die übermittelten Daten verarbeitet der Dritte nach seinen eigenen Bedingungen.

Verstößt der Kunde erheblich gegen diese Pflichten, kann der Anbieter den betroffenen Zugang sperren. Soweit es nach den Umständen zumutbar ist, weist er zuvor auf den Verstoß hin und setzt eine Frist zur Abhilfe. Bei Gefahr im Verzug kann die Sperre sofort erfolgen; der Anbieter hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Für Begründung und Einwände gilt Ziffer 14.

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung oder auf von ihm eingestellten Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und führt keine Anerkenntnisse ohne dessen Zustimmung herbei.

14 Rechtswidrige Inhalte, Meldungen und Sperren

Werkerly speichert Inhalte, die der Kunde und seine Nutzer einstellen, ausschließlich für den eigenen Betrieb des Kunden; sie werden nicht veröffentlicht. Der Anbieter sichtet diese Inhalte nicht anlasslos und setzt keine automatisierte Inhaltsmoderation ein.

Meldung
Jede Person kann Inhalte, die sie für rechtswidrig hält, elektronisch an info@werkerly.de melden. Die Meldung soll begründen, warum der Inhalt rechtswidrig ist, ihn so genau wie möglich bezeichnen und Namen und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten. Der Anbieter bestätigt den Eingang, prüft die Meldung zeitnah, sorgfältig und objektiv durch einen Menschen und teilt der meldenden Person seine Entscheidung mit.
Maßnahmen
Ist ein Inhalt rechtswidrig oder verstößt er gegen diese Nutzungsbedingungen, kann der Anbieter ihn sperren oder den Zugang zu ihm beschränken und in schweren Fällen einen Nutzerzugang sperren. Er wählt die mildeste wirksame Maßnahme und berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere an der Aufbewahrung seiner Geschäftsunterlagen.
Begründung und Einwände
Über jede solche Maßnahme unterrichtet der Anbieter den Kunden spätestens mit ihrem Wirksamwerden in Textform mit einer klaren und spezifischen Begründung. Der Kunde kann dagegen jederzeit Einwände an info@werkerly.de richten; der Anbieter prüft die Entscheidung dann erneut. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unberührt.
Kontaktstelle
Zentrale Kontaktstelle für Nutzer und für Behörden nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste) ist info@werkerly.de. Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Erhält der Anbieter Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, informiert er die zuständigen Behörden (Art. 18 der Verordnung).

15 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln Informationen der jeweils anderen Seite, die ihnen im Rahmen dieses Vertrags bekannt werden und die als vertraulich bezeichnet oder nach den Umständen als Geschäftsgeheimnis erkennbar sind, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrags. Dazu gehören beim Kunden insbesondere Preise, Kalkulationen sowie Kunden- und Mitarbeiterdaten, beim Anbieter insbesondere Sicherheitsinformationen und individuell vereinbarte Konditionen.

Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Ziffer öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Seite bereits rechtmäßig bekannt waren oder ihr von Dritten rechtmäßig mitgeteilt werden, und nicht, soweit eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Im letzten Fall unterrichtet die offenlegende Seite die andere vorab, soweit das zulässig ist.

Die Pflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus fort. Für personenbezogene Daten gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (Ziffer 20).

16 Daten des Kunden, Export und Löschung

Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die Exportfunktion der Software herunterladen; Umfang und Formate beschreibt Ziffer 17. Diese Möglichkeit besteht in jedem Paket und auch während einer Sperre wegen Zahlungsverzugs.

Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig gegen technischen Verlust. Das entbindet den Kunden nicht davon, eigene Exporte vorzuhalten, soweit er Unterlagen aufzubewahren hat.

Endet ein kostenpflichtiges Paket, bleiben die Daten erhalten; das Konto läuft im Gratis-Paket weiter und die Daten bleiben abrufbar und exportierbar. Für ruhende Konten gilt Ziffer 9.

Der Kunde kann das Konto jederzeit in den Einstellungen löschen. Damit wählt er die sofortige Löschung im Sinne der Ziffer 17: Nach seiner Bestätigung werden seine Daten ohne Übergangs- und Abrufzeitraum unwiderruflich entfernt. Das gilt auf seine ausdrückliche Weisung hin auch für aufbewahrungspflichtige Daten und das Änderungsprotokoll; die Verantwortung für die Einhaltung eigener Aufbewahrungspflichten trägt insoweit der Kunde. Der Anbieter empfiehlt, vor der Löschung einen vollständigen Export vorzunehmen. Aus den Datensicherungen verschwinden gelöschte Daten mit deren turnusmäßigem Überschreiben.

Der Kunde kann das Konto außerdem in den Einstellungen zurücksetzen. Dabei werden nach erneuter Eingabe des Passworts alle Geschäftsdaten unwiderruflich gelöscht – einschließlich Kunden, Aufträgen, Rechnungen, Belegen, Arbeitszeiten und des Änderungsprotokolls –, während Konto, Nutzerzugänge und Einstellungen bestehen bleiben. Für aufbewahrungspflichtige Daten gilt der vorstehende Absatz entsprechend.

Deaktiviert der Kunde einen Nutzerzugang, bleiben die Daten dieses Nutzers erhalten. Die Löschung der Daten ausgeschiedener Beschäftigter nach Ablauf der für den Kunden geltenden Fristen obliegt dem Kunden; soweit die Software dafür keine eigene Funktion bereitstellt, führt der Anbieter sie auf Anforderung in Textform aus.

Unabhängig davon bewahrt der Anbieter Daten auf, soweit er selbst gesetzlich dazu verpflichtet ist, insbesondere seine eigenen Rechnungen an den Kunden. Diese Daten werden für die weitere Nutzung gesperrt. Als Nachweis der Löschung bleiben außerdem ein anonymisierter Firmendatensatz und ein Löschprotokoll mit Zeitpunkt, Umfang und dem Namen der anweisenden Person erhalten, längstens bis zum Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist.

17 Anbieterwechsel und Datenrückgabe

Die folgenden Regelungen setzen die Art. 23 bis 31 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um. Sie gelten für alle Pakete.

Verlangen
Der Kunde kann jederzeit — auch während der festen Laufzeit eines Jahresabonnements — in Textform an info@werkerly.de verlangen, zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme zu wechseln oder seine Daten löschen zu lassen. Das Verlangen wird einen Monat nach Zugang wirksam.
Übergangszeitraum
Mit Wirksamwerden beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen. Währenddessen bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen, und der Anbieter unterstützt den Wechsel angemessen, insbesondere durch Auskünfte zu den Datenformaten und zum Exportweg. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für angemessen hält.
Exportierbare Daten
Exportierbar sind abschließend alle Daten, die der Kunde und seine Nutzer eingegeben haben oder die bei ihrer Nutzung für den Betrieb entstanden sind, einschließlich der zugehörigen Metadaten: Firmen- und Nutzerdaten, Personal- und Arbeitszeitdaten samt Korrekturen, Einsatz- und Urlaubsplanung, Kunden und Objekte, Aufträge, Angebote, Rechnungen, Tageszettel, Tages- und Regieberichte, Material und Ausgaben, Einwilligungen, Support-Verläufe sowie alle hochgeladenen Dateien wie Belege, Fotos und Dokumente. Die Exportfunktion liefert sie als ZIP-Archiv mit JSON- und CSV-Dateien und den Originaldateien; Rechnungen stehen zusätzlich einzeln als PDF und, soweit erstellt, als XRechnung oder ZUGFeRD zur Verfügung. Soweit einzelne der genannten Daten in der Exportfunktion nicht oder nicht für alle Nutzer enthalten sind, stellt der Anbieter sie auf Anforderung in Textform unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, unentgeltlich in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit; dasselbe gilt für das Änderungsprotokoll.
Nicht exportierbar
Ausgenommen sind abschließend Passwort-Hashes, Sitzungs- und Zugangsschlüssel, Gerätekennungen für Push-Benachrichtigungen, interne Betriebs- und Sicherheitsprotokolle des Anbieters sowie der Programmcode der Software.
Vertragsende und Löschung
Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels; verlangt der Kunde nur die Löschung, endet er mit Wirksamwerden des Verlangens. Nach dem Übergangszeitraum kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen. Danach löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten vollständig. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.
Entgelte
Für den Wechsel und den Datenexport erhebt der Anbieter keine Entgelte. Endet ein Jahresabonnement dadurch vor Ablauf der festen Laufzeit, erstattet der Anbieter das gezahlte Jahresentgelt, soweit es den Preis des Monatsabonnements für die bis zum Vertragsende angefangenen Monate übersteigt.
Löschung in den Einstellungen
Löscht der Kunde sein Konto selbst in den Einstellungen, wählt er die sofortige Löschung; Übergangs- und Abrufzeitraum entfallen dann (Ziffer 16).

Infrastruktur und Zugriff von Behörden aus Drittstaaten (Art. 28 und 32 der Verordnung): Datenbank und Dateiablage werden in Rechenzentren in der Europäischen Union betrieben. Einzelne eingesetzte Dienstleister haben ihren Sitz außerhalb der Union oder gehören zu Unternehmensgruppen mit Sitz in den Vereinigten Staaten; welche das sind, steht in Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Daten werden bei der Übertragung und im Ruhezustand verschlüsselt. Ein Ersuchen einer Behörde eines Drittstaats auf Herausgabe nicht personenbezogener Daten des Kunden befolgt der Anbieter nur, soweit es auf einer in der Union anerkannten Rechtsgrundlage beruht, und unterrichtet den Kunden vorab, soweit das zulässig ist.

Bekannte Einschränkungen (Art. 26 der Verordnung): Eine unmittelbare Schnittstelle zur Übertragung an einen bestimmten anderen Anbieter besteht nicht; der Export erfolgt als Download. Ob und wie die Daten beim neuen Anbieter übernommen werden können, hängt von dessen Importmöglichkeiten ab.

18 Gewährleistung

Der Anbieter überlässt die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhält sie während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand. Für die kostenpflichtigen Pakete gilt das Mietrecht, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden nach Ziffer 19 bleibt unberührt.

Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können — mit Angabe des Vorgangs, des Zeitpunkts und der beteiligten Nutzer. Er unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Eingrenzung.

Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Mängelrechte. Dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann, ist beiden Seiten bekannt.

19 Haftung

Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, etwa nach Art. 82 DSGVO.
Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, etwa die Bereitstellung der Software und die Unversehrtheit der gespeicherten Daten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen
Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.
Datenverlust
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur bis zu dem Aufwand, der für ihre Wiederherstellung aus den Datensicherungen des Anbieters oder aus den Exporten, die dem Kunden nach Ziffer 16 zur Verfügung stehen, erforderlich ist.
Unentgeltliche Leistungen
Für das Gratis-Paket und die Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die Haftung bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie jede weitere zwingende gesetzliche Haftung.
Verjährung
Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für die in diesem Abschnitt genannten Fälle der unbeschränkten Haftung und nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

20 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten in einer Doppelrolle. Für die Daten des Kontos und der Vertragsabwicklung ist er selbst Verantwortlicher; welche Daten das sind und wie sie verarbeitet werden, beschreibt die Datenschutzerklärung.

Für die Daten, die der Kunde in die Software einstellt — insbesondere die Daten seiner Beschäftigten und seiner Kunden — handelt der Anbieter weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter. Grundlage dafür ist der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den der Kunde bei der Registrierung schließt und der Bestandteil dieses Vertrags ist.

Bei Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und dem Auftragsverarbeitungsvertrag geht in datenschutzrechtlichen Fragen der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.

Zum Auftragsverarbeitungsvertrag

21 Änderung dieser Nutzungsbedingungen

Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen nur ändern, soweit dies erforderlich ist (a) wegen einer Änderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder verbindlicher behördlicher Vorgaben, (b) zur Schließung einer nach Vertragsschluss entstandenen, nicht vorhersehbaren Regelungslücke oder (c) zur Beschreibung neuer Funktionen, soweit die Änderung den Kunden nicht benachteiligt. Nicht auf diesem Weg geändert werden können der Leistungsumfang, die Preise, die Laufzeit, die Kündigungsrechte und die Haftung; für Leistung und Preis gilt ausschließlich Ziffer 11.

Der Anbieter kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse an. Die Ankündigung stellt die geänderten Bestimmungen dar und weist auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin.

Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er, gilt die bisherige Fassung fort; jede Partei kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

Der Anbieter kann den Kunden stattdessen auch bitten, der geänderten Fassung beim nächsten Anmelden ausdrücklich zuzustimmen.

22 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 Abs. 1 ZPO zulässig ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die E-Mail an die jeweils hinterlegte Adresse genügt.

Der Anbieter darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Er zeigt dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

Anbieterkennzeichnung im Impressum

Enver Eser · Wemodo · Feuerbachstraße 1A · 89331 Burgau